1. Begriff des Sponsoring
Unter Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zu verstehen, die ein Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen tätigt.
Im Gegenzug erhält der Sponsor eigene unternehmensbezogene Vorteile, die in Form von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit stattfinden.
Aus diesem Grunde wird i.d.R. ein Sponsoring-Vertrag erstellt, in dem die Höhe und die Art der Leistung sowohl für den Empfänger, als auch für den Sponsor festgehalten ist.
2. Die steuerliche Behandlung beim Sponsor
Die Aufwendungen, die durch das Sponsoring entstehen können:
a) Betriebsausgaben im Sinne des §4 Abs. 4 EStG
b) Spenden, die unter den Voraussetzungen der §§10b EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen.
c) steuerlich nicht abziehbare Kosten der Lebensführung nach §12 Nr. 1 EStG
und bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen nach §8 Abs. 2 Satz 2 KStG
sein.
a) Ab wann die Aufwendungen durch das Sponsoring als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Die Aufwendungen, die durch das Sponsoring entstehen werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn der Sponsor dadurch wirtschaftliche Vorteile erhält.
Als wirtschaftlichen Vorteil wird es anerkannt wenn das Unternehmen durch sein Sponsoring:
aa) eine Steigerung oder Sicherung seines unternehmerisches
Ansehens anstrebt,
ab) für Produkte seines Unternehmens werben will.
Dies geschieht dann, wenn der Sponsorempfänger bei verschiedenen Möglichkeiten, wie z.B. Plakaten, Veranstaltungshinweisen oder eben im Film auf die Produkte des Sponsors werbewirksam hinweist.
Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil für das Unternehmen ist es auch, wenn der Sponsor durch sein Logo oder in anderer Weise öffentlichwirksam für seine Sponsorenfunktion bekannt gemacht wird.
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