Hallo liebe Fans der Buchhaltung,
ich hoffe Euch Allen geht es gut und dass Ihr motiviert und voller Leidenschaft bereit seid, Euch mit mir wieder einem weiteren Thema der Buchhaltung zu widmen.
Unser heutiges Thema wechselt von der Finanz- in die Lohnbuchhaltung.
Und um einen ersten Einblick über die zweite große Säule des Buchhaltungswesen zu erhalten, beginnen wir mit einer Einführung in die Lohnsteuer.
Lohnsteuer? Was ist das überhaupt?
Dazu schauen wir zuerst ins Gesetz, lesen uns das durch und geben dass dann mit eigenen Worten nochmal wieder, um es sich durch die abgewandelte Wiederholung besser merken zu können.
Die Lohnsteuerdefinition findet sich im
§38 Abs. 1 Satz 1 EStG
Achtung! Wir sind bei einem neuen Gesetz. Die Finanzbuchhaltung basiert überwiegend (natürlich nicht nur) auf dem HGB. Die Lohnsteuerangelegenheiten basieren auf dem Einkommenssteuergesetz.
Okay. Das ist leicht.
Wir wiederholen: In dem Moment, wenn ich als Angestellter ein Einkommen/eine Einkunft erhalte, bin ich verpflichtet eine Lohnsteuer zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Abzug vom Arbeitslohn. Es ist die Aufgabe von meinem Arbeitgeber die korrekte Lohnsteuer zu ermitteln.
Wie wird die Lohnsteuer bezahlt?
In dem Moment wenn ich in einer Firma anfange, wird ein Lohnkonto für mich angelegt. Dann erfolgt die Anmeldung über das System an das Finanzamt und die senden mir dann zunächst die zugehörige Lohnsteuerklasse und die entsprechenden Lohnsteuerabzugsmerkmale zurück. In dem Moment wenn ich die Daten vom Finanzamt abgerufen habe, kann dann die monatliche Ermittlung der Lohnabrechnung erfolgen, die dann auch die zu zahlende Lohnsteuer ermittelt.
Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer ist seit 2006 verpflichtend.
Wann wird die Lohnsteuer bezahlt?
Das ist leicht. Bis zum 10. nach Ablauf eines Lohnsteueranmeldezeitraums, bedeutet: bis zum 10. vom Folgemonat.
Wieviel Lohnsteuer wird erhoben?
Sehe hierzu den Absatz 3:
Die Bemessungsgrundlage ist somit der Jahresarbeitslohn.
Dieser wird dann auf 1/12 wieder runtergerechnet und das ergibt dann die monatliche abzuführende Lohnsteuer.
Das heißt wenn ein Arbeitnehmer nur ein halbes Jahr in einer Firma tätig war, so wie es in der Filmbranche üblich ist, dann hat der Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuer gezahlt und kann dann mit Folgejahr durch die Lohnsteuererklärung einer Erstattung bekommen.
Wodurch kann sich die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer verändern?
Dies hatten wir bereits in der Frage Nummer 2: Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer variiert mit der Lohnsteuerklasse in die man eingestuft wird und den entsprechenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Die sogenannten
So! Das war es für heute mit diesem Beitrag. Wir haben einen kleinen Einblick in die Definition der Lohnsteuer vorgenommen. Lasst es Euch gut gehen und bis bald wieder.
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