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Bürobedarf buchen

Autorenbild: Rosi BastaRosi Basta

4930 - SKR03

6815 - SKR04


Was zählt zu Bürobedarf?


Zum Bürobedarf zählen Arbeitsmittel, die zur Erledigung der Arbeitsaufgaben dienen, wie u.a. Schreibmaterialien und Fotokopien.


Diese können als Betriebsausgaben zu 100% geltend gemacht werden, insofern auch eine betriebliche Veranlassung besteht.


Die Ausgaben werden mit abziehbarer Vorsteuer auf einen der oben genannten Konten gebucht. Für den filmspezifischen Kontenrahmen wird gegebenenfalls ein 5er Aufwandskonto genommen. Einfach die Suchbegriffe: Büromaterial, Bürobedarf eingeben.

Darauf achten: Bei dem Begriff Büroausstattung handelt es sich um was anderes.


Nach Fertigstellung der Buchung kann die ausgegebene Vorsteuer in der kommenden Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden.


Auch hier gilt wie immer der heilige Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Entsprechend auf lückenlose Belegbeweise achten.


Wird mit einem DMS gearbeitet, dann gegebenenfalls dort die notwendigen Informationen hinzufügen.


Belegtext: Genauere Bezeichnung verwenden. Generell sind allgemein gehaltene Bezeichnungen unerwünscht.


Das bedeutet, dann statt Bürobedarf lieber: Kugelschreiber, Notizblöcke, Locher usw. in die Buchungszeile eingeben.





PC-Zubehör: Eine individuelle Entscheidung möglich.

Es ist zweifelsohne eindeutig, dass der PC nebst Zubehör ein Arbeitsmittel ist, welches zur Erledigung der Aufgaben benötigt wird. Gehören diese dann auch zum Büromaterial oder nicht?


Ich erlebe es pro Filmproduktion sehr unterschiedlich. Einige möchten alles zusammen unter dem Büromaterial gebucht haben. Dann wird das so entsprechend umgesetzt.


Insofern ich die Entscheidungsfreiheit habe, trenne ich diese Ausgaben unter zwei Sachkonten.


4930 für Büromaterial

und dann nehme ich das Konto 4985 - Werkzeuge und Kleingeräte und benenne es um in: PC-Zubehör und Kleingeräte.


Beste Grüße

Rosi


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